Visaarten
- Transit-Visum
- Tourist-Visum
- Immigrant-Visum
- Non-Immigrant-Visum:
- "O": mit thailändischen Staatsbürgern verheiratet (unter Vorlage der Heiratsurkunde)
- "O": ehemalige thailändische Staatsbürger und deren Ehepartner (unter Vorlage der Heiratsurkunde und
Nachweis der thailändischen Herkunft )
- "O": Kinder thailändischer Staatbürger (unter Vorlage der Geburtsurkunde)
- "O": Rentner (unter Vorlage des Rentenbescheids)
- "B": Geschäftsreisende (Kostenübernahmeerklärung der Firma
mit Angabe des Aufenthaltszeitraums;
bei mehr als 15 Tagen Aufenthalt eine Kopie der Arbeitserlaubnis bzw.
des Arbeitsvertrags). Zur Beantragung eines Geschäftsvisums siehe bitte
die Webseite www.mfa.go.th.
- "ED": Schüler (eine Aufnahmebestätigung der Schule in
Thailand); Studenten (Certificate of Eligibility for
Non-Immigrant-Student-Form NIS);
Dozenten/Professoren (Certificate of Eligibility for Non-Immigrant
Lecturer-Form NIL); Lehrer (Bestätigung der Schule in Thailand )
- "M": Filmproduzenten (bestätigte Drehgenehmigung der Film Board Commission of Thailand): Journalisten und Berichterstatter (Genehmigung des Thailändischen Außenministeriums - Ministry of Foreign Affairs, Press Division)
- "O": mit thailändischen Staatsbürgern verheiratet (unter Vorlage der Heiratsurkunde)
Einreise mit dem Kinderausweis nach Thailand ist nicht möglich
Deutsche Staatsangehörige, die mit Kindern nach Thailand reisen wollen, müssen beachten, dass eine Einreise mit einem Kinderausweis nach Thailand nicht möglich ist.
Entsprechend den Einreisebestimmungen nach dem thailändischen Immigrationsrecht vom Jahr 1979 Art. 12 benötigen Reisende einen Reisepass oder ein Reisedokument, das nach diesem Recht als vollwertiger Reisepassersatz anerkannt ist.
Da ein deutscher Kinderausweis nach dem thailändischen Immigrationsrecht nicht als ein Reisepass oder ein vollwertiger Reisepassersatz anerkannt werden kann, ist die Einreise von Kindern nur mit einem eigenen EU- oder vorläufigen Reisepass möglich.
Im Fall der Nichtbeachtung dieser Bestimmungen wird die Einreise verweigert, und die Betroffenen müssen die sofortige Rück- oder Weiterreise antreten.
Um Schwierigkeiten zu vermeiden, dürfen Kinder deshalb nur mit einem eigenen EU-Reisepass oder einem eigenen vorläufigen Reisepass, dessen verbleibende Gültigkeitsdauer bei Einreise mindestens sechs Monate betragen muss, nach Thailand einreisen.
Ferner benötigen Reisende für die Einreise nach Thailand neben einem gültigen Reisepass ein bestätigtes Weiter- oder Rückreiseticket.
Immigration Office
Es wird darauf hingewiesen, auf das Datum der Einreise und der Ausreise, die das Immigration Office bei der Ankunft in Thailand in den Reisepass eingetragen hat, zu achten. Illegale Einreise und verspätete Ausreise sind strafbar und können mit Geldstrafe und Freiheitsentzug geahndet werden.
Die Verlängerung von Visa kann beantragt werden bei:
Immigration Office Thailands
50 Soi Suan Plu, South Satorn Rd., Yannawa, Bangkok 10120
Tel.+66-2-287 3101 bis -3110, Fax +66-2-287 1310 Verlängerung von Business-Visa und Arbeitserlaubnissen für Geschäftsreisende und Investoren ist möglich bei:
One-Step Service Center
Krisda Plaza, 207 Rachadapisek Road, 3rd Floor, Dindaeng, Bangkok 10310
Tel. +66-2-693-9333 bis -9339
Antragsformular zum herunter laden...........
"overstay" kein Kavaliersdelikt
Thailand- Manchmal passt es eben nicht mit dem Rückflug. Der Flieger zur Heimreise hebt 2 oder 3 Tag nach dem Ablauf des Visums ab. Kein Problem, so meinen viele Touristen. Man bezahlt am Flughafen einfach die Überziehungsgebühr (500 Baht/Tag) und fertig. Wer nicht auf den Satang schauen muß und dessen Urlaubskasse auch nicht den Ladies zu Opfer gefallen ist, kann "ruhig" noch eine oder zwei Wochen dranhängen. D.h. natürlich, wenn er im Besitz eines Rückflugtickets ist und er sich freiwillig den Behörden stellt. Wird er dagegen bei einer Kontrolle ohne gültiges Visum angetroffen, so wird die Sache natürlich etwas teurer.
Es gibt auch Expats, die hiere in Thailand ihr Dasein ohne gültiges Visum fristen. Wer nach mehr oder weniger geraumer Zeit 20.000 Baht (Höchstbetrag für Overstay) locker macht, der kann ruhig ein paar Wochen bleiben.
Dies soll nun aus und vorbei sein. Die Einwanderungsbehörde hat härtere Maßnahmen angekündigt. Besonders bei längeren Overstays droht das gefürchtete "Blacklisting" Man wird also für einige Zeit, bei schweren Fällen lebenslang zur Persona non grata ernannt.
Maßnahmen gegen Personen mit „overstay“, die sich den Behörden freiwillig stellen drohen:
- „overstay“ über 90 Tage -> Einreiseverbot nach Thailand für 1 Jahr
- „overstay“ über 1 Jahr -> Einreiseverbot nach Thailand für 3 Jahre
- „overstay“ über 3 Jahre -> Einreiseverbot nach Thailand für 5 Jahre
- „overstay“ über 5 Jahre -> Einreiseverbot nach Thailand für 10 Jahre
- „overstay“ über 10 Jahre -> lebenslanges Einreiseverbot nach Thailand
Maßnahmen gegen Personen, die von der Immigration mit „overstay“ aufgegriffen werden:
- „overstay“ unter einem Jahr -> Einreiseverbot nach Thailand für 5 Jahre.
- „overstay“ über einem Jahr -> Einreiseverbot nach Thailand für 10 Jahre
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