Infos - Rechtslage

Wer in Thailand seinen Urlaub verbringt oder hier lebt sollte möglichst vermeiden, mit dem Gesetzt in Konflikt zu kommen. Dies gilt eigentlich für jedes Land jedoch gibt es hier einige gravierende Unteschiede der Rechsauffassung und -auslegung.
In Deutschland gilt der Grundsatz der Unschuldsvermutung (Im Zweifel für den Angeklagten). Der Staatsanwalt muß dem Angeklagten seine Schuld beweisen. In Thailand dagegen ist der Angeklagte von vornehinein schuldig. Er muß seine Unschuld beweisen. 
Augenscheinlich für jederman wird dies bei den Pressekonferenzen der Polizei, in denen Angeklagte öffentlich vorgführt werden. Dies gibt´s dan auch im Fernsehen zu schauen. Wohlgemerkt, eine öffentliche Vorführung ohne ein rechtskräftiges Urteil.

Ausländer haben es hier besonders schwer denn es besteht erhöhte Fluchtgefahr. Auch das Strafverfahren ist als Ausländer nicht einfach zu bestehen. Oft spielen auch Korruuption und Erpressung eine Rolle.

Die Verurteilung eines Ausländers hat meist, auch bei kleineren Vergehen, ein Blacklisting (Einreiseverbot) auf bestimmte Zeit bis hin zu lebenslänglich zur Folge.

Wer in den Knast muß, der hat es wirklich schwer. Ein durchschnittlicher Europäer hat bei einer längeren Haftstrafe wenig Überlebenschancen. Der Knast ist hart und unmenschlich. Auchmuß oft ein wenig Sympatie der Mithäftlinge teuer erkauft werden. Wer keine Angehörigen hat, die ihn mit Nahrung versorgen ist sein Tod meistens schon vorbestimmt.

Die höchste Strafe in Thailand ist die Todesstrafe. Die Todesstrafe wird auch vollstreckt.

 Drogen 

Der Konsum oder der Besitz von Drogen ist in Thailand streng verboten. Hier zählen auch Haschisch oder Marihuana als illegale Droge. Also: Finger weg von irgendwelchen psychotropen Substanzen. Die Drogen sind in Klassen aufgeteilt, wobei Haschisch oder Marihuana der Klasse 5 zugeordnet sind. Beim Konsum eines dieser beiden Drogen droht eine gesalzene Geldstrafe sowie meist eine Ausweisung auf Lebenszeit.

Alle anderen Substanzen wie Heroin, Opium, XTC, LSD, Kokain, Jaba,.. ziehen unwillkürlich Freiheitsstrafen von mehr als einem Jahr mit sich. "Bangkok Hilton" ist nicht gerade ein Erholungsort und für einen Europäer aufgrund der knallharten Haftbedingungen nicht leicht zu ertragen. Sehr viele bezahlten ihr Vergehen mit dem Leben.

Erwischt man Sie mit mehr als dem Pensum für den Eigenbedarf, so unterstellt die thailändische Gerichtsbarkeit automatisch den Handel. Sie sind in diesem Falle also in den Augen der Gerichte ein Dealer. Hier kann die Todesstrafe verhängt werden.

Also: "Finger weg von allem, das nach Drogen aussieht."

 Majestätsbeleidigung - Lèse-Majesté

Das Majestätsbeleidigungsgesetz stellt beleidigende Äußerungen oder Handlungen gegenüber dem König von Thailand, der königlichen Familie und der thailändischen Monarchie unter Strafe. Verstöße gegen das Gesetz können gemäß Artikel 112 des thailändischen Strafgesetzbuchs mit Gefängnisstrafen von bis zu 15 Jahren geahndet werden.
Gefängnisstrafen drohen sowohl Thailändern als auch Ausländern, insbesondere ausländische Journalisten drohen zudem Ausweisungen. Der Vorwurf der Majestätsbeleidigung wird dabei nicht vom König selbst oder vom Hofe erhoben, sondern wird auf Anzeige von Privatleuten (besonders oft Politikern) hin von den Polizeiorganen oder Staatsanwälten verfolgt. In der thailändischen Politik wird dies häufig benutzt, um den politischen Gegner in Misskredit zu bringen, ihm mangelnde Loyalität zum König und dem Staat generell zu unterstellen und seine Sympathien bei der Bevölkerung zu schmälern oder ihn ganz auszuschalten.
Nach der Rede des Königs nahm die Zahl der strafrechtlich verfolgten Fälle von Majestätsbeleidigung keinesweg ab, sondern stieg stark an.

Seien Sie also gewarnt. Machen Sie keine herabwürdingende Aüßerungen gegenüber dem König oder dem Königshaus. Bekritzeln Sie auch nicht spasshalber ein Bildnis des Königs. Ein Schweizer Bürger hatte mal unter Alkoholeinfluß 5 Plakate des Königs mit schwarzer Farbe beschmiert. Es wurde zu 75 Jahren Haft verurteilt, die aufgrund seines Geständnisses halbiert wurde. Später hat der König selbst diesen Mann begnadigt, der dann abgeschoben und mit einem lebenslänglichen Eintreiseverbot belegt wurde.

Militärregierung 


Auch die, seit kurzer Zeit machthabende Militärregierung hat jede Kritik an ihrem Wirken strikt untersagt. Zuwiederhandlungen werden streng geandet. Das gilt, wie alles andere, auch für Ausländer.
Betroffen davon sind vor allem die Printmedien, die privaten TV-Sender die sozialen Netzwerke wie Facebook, Youtube, Twitter aber auch private Webseiten und Blogs.
  

Missbrauch von Minderjährigen

Der sexuelle Missbrauch von Minderjährigen besonders von Kindern wird streng geandet. Im allgemeinen drohe langjährige Haftstrafen.
Kinderschänder sind bei den Mithäftlingen äußerst unbeliebt. Kommt ein solcher Sexualtäter ins Gefängnis, so wird er sich wird er sich bald die Todesstrafe herbeisehnen. Diese Haft kommt nämlich der Todesstrafe gleich, nur grausamer. Es ist ein qualvolles Sterben in Raten.


(Wie bereits erwähnt hat ein Europäer in einem längeren thailändischen Strafvollzug keine allzugroße Überlebenschance)

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen