Wichtiger Hinweis
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Deutsche,
die sich vorübergehend (zum Beispiel während eines längeren Urlaubs) im
Ausland aufhalten und nach wie vor in Deutschland gemeldet sind, werden
von Amts wegen in das Wählerverzeichnis ihrer Gemeinde eingetragen und
können ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben.
Deutsche,
die außerhalb der Bundesrepublik Deutschland leben und im Bundesgebiet
keine Wohnung innehaben, können bei Vorliegen der sonstigen
wahlrechtlichen Voraussetzungen an der Wahl teilnehmen.
Für ihre Wahlteilnahme ist u. a. Voraussetzung, dass sie
1. entweder nach Vollendung ihres 14. Lebensjahres mindestens drei Monate ununterbrochen in der Bundesrepublik Deutschland 1)
eine Wohnung innegehabt oder sich sonst gewöhnlich aufgehalten haben
und dieser Aufenthalt nicht länger als 25 Jahre zurück liegt, oder
aus anderen Gründen persönlich und unmittelbar Vertrautheit mit den
politischen Verhältnissen in der Bundesrepublik Deutschland erworben
haben und von ihnen betroffen sind; sowie
2. in ein Wählerverzeichnis in der Bundesrepublik Deutschland eingetragen sind. Diese Eintragung erfolgt nur auf Antrag. Der Antrag ist auf einem Formblatt zu stellen; er soll bald nach dieser Bekanntmachung abgesandt werden.
Einem Antrag, der erst am 02. September 2013 oder später bei der
zuständigen Gemeindebehörde eingeht, kann nicht mehr entsprochen werden
(§ 18 Abs. 1 der Bundeswahlordnung).
Antragsvordrucke (Formblätter) sowie informierende Merkblätter sind online auf der Seite des Bundeswahlleiters erhältlich:
www.bundeswahlleiter.de
Sie können auch bei
Sie können auch bei
- den diplomatischen und berufskonsularischen Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland,
- dem Bundeswahlleiter, Statistisches Bundesamt, Zweigstelle Bonn, Postfach 17 03 77, 53029 BONN, GERMANY, oder per E-Mail <bundeswahlleiter-bonn@destatis.de>,
- den Kreiswahlleitern in der Bundesrepublik Deutschland
angefordert werden.
Weitere Auskünfte erte
Deutsche Botschaft
Bangkok
Bangkok
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